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Rund ums Bier 

Reaktionen auf die Kampagne:

1) Ist von Ihrer Partei daran gedacht, Verbrauchssteuern wie die Biersteuer in die Überlegungen für die nächste Steuerreform einzubeziehen?
Es gibt keine Überlegungen seitens der SPÖ Verbrauchssteuern in die Steuerreform miteinzubeziehen.
Bei der Vorbereitung einer Steuerreform steht grundsätzlich jede Steuer zur Disposition und ist daher Gegenstand von Überlegungen. Gegenwärtig wird auf EU-Ebene eine Vereinheitlichung der Biersteuer vorbereitet. Nachdem Österreich eine besonders hohe Biersteuer einhebt, kann diese Vereinheitlichung nur zu einer Senkung der derselben führen. Die Grünen unterstützen die Bestrebungen zur Vereinheitlichung der Steuersätze in der EU und damit auch Vereinheitlichung und Reduktion der Biersteuer.
Ziel der freiheitlichen Finanzpolitik ist eine Reduzierung der Abgabenquote von ca. 44,6 % (Prognose für 2002) auf unter 40 % bis zum Jahre 2010 und eine wie von der FPÖ schon durch das Modell der "Fairen Steuern" aufgezeigte drastische Vereinfachung des Steuersystems. Daß dabei die Verbrauchssteuern wie die Biersteuer in die Überlegungen einbezogen werden, versteht sich von selbst.
Die Biersteuer zählt zweifelsohne zu den klassischen Austriazismen in unserem Steuersystem und gehört dementsprechend rasch überdacht, um Wettbewerbsverzerrungen und Ungleichbehandlungen zu beseitigen.
2) Obwohl die Rohstoffe sowohl für Bier als auch für Wein aus der Landwirtschaft stammen, ist die steuerliche Behandlung von Bier und Wein schon von der Systematik her ungleich; eine Weinsteuer wird nicht eingehoben. Plant Ihre Partei, diese steuerliche Ungerechtigkeit zu beseitigen und die Diskriminierung der BierkonsumentInnen zu beenden?
Im Rahmen einer EU-Harmonisierung würde die SPÖ einem Ausgleich zustimmen.
Unterschiedliche Steuersätze auf vergleichbare Güter sind in der Regel "kulturell" bedingt. Derartige "kulturelle" Komponenten haben oftmals eine beharrende Tendenz, und zwar selbst dann, wenn die Maßnahme an sich unlogisch oder sogar kontraproduktiv sein mag. Die Biersteuer ist gegenwärtig Gegenstand von Vereinheitlichungsüberlegungen der EU. Diese werden von den Grünen unterstützt.
Nach der Aufhebung der Getränkesteuer durch den EuGH im März 2000 mußte mit der Getränkesteuerersatzlösung, welche unter Mitwirkung der Gemeinden und der Wirtschaft erarbeitet wurde, die Finanzkraft der Gemeinden sichergestellt werden. Dabei wurde die Gesamtsteuerbelastung bei Bier sogar verringert, da an die Stelle der 10 %-igen Getränkesteuer nur eine geringfügige Erhöhung der Biersteuer von 2,4 S/lt. (0,17 Cent) auf 3,44 S/lt. (0,25 Cent) getreten ist. In diesem Zusammenhang wurde auch über eine "neue Weinsteuer" intensiv diskutiert. Davon wurde allerdings u.a. wegen eines zu hohen (beinahe nicht vollziehbaren) Bürokratieaufwandes Abstand genommen.
Verbrauchssteuern wie die Biersteuer oder die Schaumweinsteuer, die übrigens auch eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber dem großteils importierten Perlwein darstellt, werden im Zuge der nächsten Steuerreformüberlegungen genau geprüft.
3) Die unterschiedliche Besteuerung von Bier in Österreich und seinen Nachbarländern führt zu einer Wettbewerbsverzerrung - was derzeit schon an der Grenze zu Deutschland zu spüren ist, wo das (bekanntlich ebenfalls sehr gute) deutsche Bier jenseits der Grenze deutlich billiger angeboten werden kann als das österreichische, wird nach der EU-Osterweiterung auch an anderen Grenzen zu spüren sein. Wir alle wissen, dass auch jenseits der österreichischen Grenzen gutes Bier gebraut wird, doch fürchten wir um die Auswahl an heimischen Bieren, wenn Brauereien aus den Nachbarländern unmittelbar jenseits der Grenze ihre Produkte zu billigeren Preisen anbieten können als das hier in Österreich möglich ist. Welche Maßnahmen zur Erhaltung des traditionellen österreichischen Kulturguts Bier plant Ihre Partei?
Im Moment sind keine Maßnahmen geplant.
Die Grünen hatten bisher nicht den Eindruck, dass das "traditionelle österreichische Kulturgut Bier" in Gefahr ist. Die Gefahr, die von unterschiedlichen Steuersätzen bzw. Produktionskosten in anderen Ländern ausgehen mag, ist jedenfalls durch den EU-Beitritt der Nachbarländer (der daraus resultierenden Anpassung des wirtschaftlichen Niveaus) wie auch der bereits erwähnten Vereinheitlichungsbestrebungen hinsichtlich der steuerlichen Behandlung wohl gebannt (das ist eine gute Gelegenheit zur Feststellung, dass die Grünen eine Erweiterung der EU ohne Vetodrohung anstreben). Die Förderung des biologischen Landbaus in Österreich wäre jedenfalls eine Gelegenheit, den Markt für weiterverarbeitete Lebensmittel und Konsumgüter zu erweitern und somit auch eine Chance zu einer Verbreiterung der österreichischen Bierkultur. Im Prinzip aber meinen die Grünen, das Konsumgewohnheiten eine zutiefst private Angelegenheit sind. Und in solche haben sich Staat und Parteien nicht einzumischen.
Das EG-Recht und das österreichische Recht sehen für den gewerblichen Bereich eine Besteuerung im Bestimmungsland vor. Wird Bier daher gewerblich nach Österreich verbracht, unterliegt es den gleichen Steuersätzen wie in Österreich gebrautes Bier. Im Privatbereich könnte eine Senkung der Biersteuer (dazu Antwort zu Frage 1) zu einer Verbilligung führen, sofern diese durch den Handel bzw. durch die Gastronomie an den Konsumenten weitergegeben wird.
Ein, um die Biersteuer erleichtertes hochwertiges österreichisches Brauereierzeugnis könnte der EU-Erweiterung und damit der Erweiterung des Absatzmarktes für Bier durchaus positiv entgegensehen.
4) Wie steht Ihre Partei zu den Überlegungen der Europäischen Kommission, die Biersteuer und die Weinsteuer EU-weit zu harmonisieren?
Die SPÖ würde einer EU-weiten Harmonisierung zustimmen.
Siehe Antwort zwei.
Es besteht bereits derzeit eine EU-weite Harmonisierung, die auch in österreichisches Recht umgesetzt wurde.
Nach EG-Recht, insbesondere den EG-Richtlinien 92/12/EWG und 92/83/EWG, unterliegen sowohl Bier als auch Wein sowie Schaumwein und sonstige gegorene Getränke wie z.B. Most der Verbrauchsteuerharmonisierung. Die betreffenden Vorschriften sehen vor, dass Wein und sonstige gegorene Getränke gleich zu behandeln sind. Diese Richtlinien wurden im BiersteuerG 1995 und SchaumweinsteuerG 1995 in österreichisches Recht umgesetzt. Das SchaumweinsteuerG 1995 enthält Bestimmungen über Schaumwein ("Sekt", Teil 1), Zwischenerzeugnisse (Teil 2) und Wein sowie sonstige gegorene Getränke (Teil 3).
Auf alle diese Getränke finden grundsätzlich die gleichen Verfahrensbestimmungen Anwendung, wobei Österreich hinsichtlich Wein und sonstiger gegorener Getränke von der Möglichkeit einer Besteuerung zum Nullsatz Gebrauch gemacht hat. Bezüglich Bier besteht diese Möglichkeit nicht. Der Einführung eines positiven Steuersatzes bei Wein stehen insbesondere verwaltungsökonomische Überlegungen entgegen.
Den Vorschlag der EU-Kommission, die Bier- und Weinsteuer EU-weit zu harmonisieren, halten wir für einen vernünftigen und logischen Schritt in Richtung Konsolidierung des Binnenmarktes.
5) Immer wieder hört man von Überlegungen, die Werbebeschränkungen für alkoholische Getränke - ausdrücklich auch für Bier - zu verschärfen. Schon jetzt gibt es in einigen EU-Staaten scharfe Werbeverbote für Bier, auch in einigen Beitrittsländern gibt es gesetzliche Beschränkungen für Bierwerbung. Wie steht Ihre Partei zu Werbeverboten generell und welche Position wird Ihre Partei ergreifen, wenn seitens der EU versucht wird, Werbeverbote für Bier zu harmonisieren?
Die SPÖ ist gegen Werbeverbote und würde ihren Standpunkt auch gegenüber der EU vertreten.
Werbeverboten gegenüber traditionellen Kulturgütern stehen die Grünen ablehnend gegenüber.
Wir Freiheitliche sprechen uns generell gegen Werbeverbote aus.
Die ÖVP ist dafür Werbeverbote für Bier EU-weit zu harmonisieren. Die in Österreich sehr streng ausgelegten Einschränkungen bei der Ausgestaltung von TV-Werbespots für Bier sind ohnedies ein Relikt aus früheren Zeiten.

Machen Sie gutes, preiswertes Bier zum Thema der Politik!.