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Rund ums Bier 
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Biersteuer
Die Biersteuer ist eine, vom Hersteller oder Importeur zu entrichtende und vom Konsumenten zu zahlende, Steuer.
Sie wird auf der Basis der Grädigkeit des Bieres berechnet.
Der derzeitige (2006) Steuersatz beträgt € 2,-- je Hektoliter / Grad Plato (=Stammwürze) auf ganze Grade abgerundet.
Beispiel:
1 Kiste Bier (20 Flaschen 0,5l = 10 Liter mit 12° Plato)
12° x (€ 2,- : 100) x 0,5 x 20 = €2,40/Kiste
Stammwürze:
Die Stärke des Bieres kommt in der Grädigkeit der Stammwürze zum Ausdruck.
Jedes Grad Stammwürze bedeutet 1 Gramm Extrakt in 100 Gramm unvergorener Würze.
Die Schaumweinsteuer wurde abgeschafft!!
Information vom Verband der Brauereien
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Anlässlich des 55-jährigen Jubiläums des Verbandes der Brauereien Östereichs fordert der Obmann,
KR Johann Sulzberger, eine steuerliche Entlastung des Bieres.
Immerhin ist das beliebteste Getränk der Österreicher gleichzeitig auch jenes des Finanzministers:
die gesamtsteuerliche Belastung auf Bier beträgt in Österreich beinahe 50%.
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